Erbschaftssteuer Beratung

Erbschaftssteuerrechtliche Beratung

Vermögen bewahren. Vermögen übergeben.

Sie planen, Ihr Vermögen an die nächste Generation zu übergeben? Lassen Sie sich nicht verunsichern oder zu voreiligen Entscheidungen drängen – egal wie hoch die Wogen in der aktuellen Diskussion gehen, die sich um das Thema Erbrecht in den Medien abspielt. Gelassenheit ist gefragt – und sachkundige Beratung.

Denn: Wenn Sie eine strukturierte Erbfolge entwickeln wollen, ist es dringend notwendig, Fragen des Erbschaftssteuer- und Einkommenssteuerrechts mit gesellschaftsrechtlichen Fragen zu verzahnen. Das gilt besonders für zwei juristische Bereiche: die Unternehmensnachfolge und die vorweggenommene Erbfolge.

Wir analysieren und besprechen mit Ihnen die aktuelle Situation. Dabei prüfen wir alle Möglichkeiten, wie sich Ihr Privat- und/oder Betriebsvermögen an die nächste Generation übertragen lässt. Das geschieht vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage. Schließlich bieten wir Ihnen individuelle Lösungen an.

Es ist absolut nötig, im betrieblichen Bereich frühzeitig die Nachfolge zu planen, um auch künftig die Leistungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Wer eine Vermögensnachfolge plant, sollte immer auf die anfallende Erbschafts- und Schenkungssteuer achten. Je höher diese Steuerbelastung ausfällt, desto größer ist die Gefahr, dass übertragende Immobilien zu verkaufen sind – oder sogar der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann.

Auch nach der Reform der Erbschaftssteuer in 2016, gibt es viele Möglichkeiten, eine strukturierte Erbfolge nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Beispiel: Bei Fragen zum Grundeigentum spielen Bewertung und Nutzung einer Immobilie eine erhebliche Rolle. So ist es möglich, ein Haus oder eine Wohnung zwischen Ehegatten steuerfrei zu übertragen, wenn diese selbst darin wohnen.

Beim Thema Betriebsvermögen gilt es, optimal die gesetzlichen Verschonungsregeln zu nutzen. Schließlich ist bei Vermögen im Ausland zu prüfen, ob auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen im Erbfall zugreift, neben dem deutschen Fiskus.

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen, die sich rund um die steuerliche Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge drehen. Wir arbeiten dabei eng mit Fachanwälten zusammen, wodurch Sie eine Beratung aus einer Hand bekommen.

Unsere Leistungen im Erbfall im Detail

  • Erbschaftsteuerrechtliche Gestaltungen bei Schenkung und Nachfolgeregelungen mit dem Ziel der Reduzierung der Steuerlast
  • Erbschaftssteuerplanung
  • Beratung bei Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • steuerliche Prüfung und Belastungsvergleiche von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen sowie von Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Mitwirkung bei Erbauseinandersetzungen unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Unternehmensbewertung
  • Erhalten des Familienvermögens unter steuerlichen Aspekten


Prüfung und Beratung der steuerlichen Aspekte bei:

  • Versorgung des Schenkers und seiner Familie
  • Pflichtteilsminderung
  • Berechnung von Zugewinnausgleichsforderungen
  • Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt
  • Rückfallklausel
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Pflichtteilsanrechnungsklausel
  • Ausgleichspflichten
  • Rentenzahlungen
  • Pflegeverpflichtung