Gewinn bei Freiberuflern

Gewinnermittlung bei Freiberuflern

Etwas einfacher: Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen, denn für sie sind die Vorschriften zur Ermittlung des Gewinns nicht so streng. Außerdem zahlen sie keine Gewerbesteuer, und ihr Aufwand beim Nachweis der Ausgaben ist oft geringer.

Trotzdem bleibt genug zu tun: Wenn Sie Freiberufler sind, machen wir für Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie stellen uns einfach alle Belege für Ausgaben und Einnahmen zur Verfügung – die restliche Arbeit übernehmen wir.

§ 4 (3) im Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt, wie der Gewinn korrekt ermittelt wird. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Wenn ein Freiberufler eine Rechnung aus dem Dezember erst am 20. Januar bezahlt, wird dieser Aufwand für den Monat Januar festgehalten. Dasselbe Prinzip gilt für Einnahmen.

Die Umsatzsteuer ein Thema für Freiberufler. Wir können Ihnen genau sagen, wann Sie davon befreit sind, oder in welchen Intervallen sie zu zahlen ist.