Jahresabschluss und Steuern

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Viel Arbeit: Der gesetzliche Rahmen bestimmt, wie umfangreich ein Jahresabschluss und die betriebliche Steuererklärung auszufallen hat. Der entscheidende Parameter ist dabei die Größe Ihres Unternehmens bzw. die Branche, in der Sie tätig sind.

Wir haben dabei nicht nur die gesetzlichen Vorschriften im Blick, sondern auch Ihre Interessen, sowohl gegenüber einer finanzierenden Bank als auch gegenüber dem Finanzamt.

Über die Art der Abschlusserstellung und unsere bzw. Ihre Mitwirkung am Jahresabschluss erteilen wir Bescheinigungen oder Testate. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger (für Kapitalgesellschaften) als auch die elektronische Übermittlung der so genannten „E-Bilanz“ an das Finanzamt.

Compliance ist ein weiteres Stichwort. Denn Ihre bei uns vorgelegten Unterlagen der Buchhaltung müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wenn Sie uns mit dieser Tätigkeit beauftragt haben, übernehmen wir gerne auch die Aufgabe, stichprobenartig Ihre Buchhaltung auf rechtliche Lücken zu prüfen, um unangenehme Überraschungen bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden.

Jahresabschluss im Detail

Im Einzelnen übernehmen wir im Rahmen des Jahresabschlusses folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von steuerlichen Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen, GuV-Rechnung, Anlagespiegel und Ergebnisverwendung einschließlich Anhang), Handelsbilanz und Steuerbilanz,
  • Steuerbilanzüberleitungsrechnungen,
  • Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz (Eröffnungsbilanz, Zwischenabschlüsse), Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personen und Handelsgesellschaften
  • Kapitalflussrechnung
  • Englischsprachige Bilanz (Übersetzung der deutschen Bilanz)
  • Festlegung der Gewinnverwendung
  • Gesellschafterkontenverzinsung
  • Beratung/Analysen zur Tantiemen und Gewinnverwendung
  • Besprechung des Jahresabschlusses
  • Jahresabschlusspräsentation, inklusive Mehrjahresvergleich und Grafiken
  • Erstellungsbericht
  • Mitwirkung bei Erstellung eines Lageberichtes
  • Elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
  • Sämtliche Betrieblichen Steuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungen (Teilung der betrieblichen Einkünfte auf mehrere Gesellschafter/Eigentümer)
  • Feststellungserklärung an alle Beteiligten
  • Steuerbelastungs-Planungsrechnung für das laufende und kommende Jahr
  • Rechnungswesen Archiv-CD
  • Information über Status der anstehenden Rechtsbehelfe
  • Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragssteueranmeldung
  • Anforderung aller betrieblichen Steuererklärungen, besonders bei Kirchensteuer (KSt), Gewerbesteuer (GewSt) und Umsatzsteuer (USt) sowie die gesonderte einheitliche Feststellung bei Kapitalgesellschaften
  • Ausgabe der Buchführungsunterlagen für die gewünschten Jahre auf einer Rechnungswesen Archiv-CD
  • Prüfung der betrieblichen Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfungen