Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterung

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Das Bundesfinanzministerium hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungenweiterhin zinslos zu stunden. Zu den befristeten Steuererleichterungen zählen u. a.:- Stundung von fälligen Steuern- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen- Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 Die Anträge auf Stundung bzw. Vollstreckungsaufschub sind bis zum…

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