Unternehmer, die elektronische Registrierkassen bzw. PC-Kassen verwenden, wurden mit Wirkungzum 01.01.2020 zur Verwendung einer sog. Zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet. Diese Frist wurde vom Bundesfinanzministerium bis zum 30.09.2020 verlängert. Die Bundesländer beanstanden es bis zum 31.03.2021 nicht, wenn keine TSE verwendet wird. Voraussetzung ist, dass eine Bestellung der TSE erfolgt ist oder die Anschaffung einer cloudbasierten Sicherheitseinrichtung geplant, diese aber nachweislich noch nicht verfügbar ist. Es…
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur steuerlichen Behandlung der Kosten für die erstmalige Anschaffung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Registrierkassen geäußert. Dabei lässt das BMF eine Vereinfachung zu und beanstandet es nicht, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung vorhandener Kassen mit einer TSE und für die einheitliche digitale Schnittstelle in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Hintergrund: Seit dem 1.1.2020 müssen…
Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) grundsätzlich ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Da eine solche jedoch nicht rechtzeitig am Markt verfügbar war, hat die Finanzverwaltung eine sog. Nichtangriffsregelung beschlossen. Danach wird Unternehmern eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 für die Umrüstung bzw. Anschaffung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung eingeräumt. Eine Fristverlängerung gilt ebenfalls…