Keine Steuerhinterziehung durch „Unterlassen“ bei Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen

  • Beitrags-Kategorie:Steuern

Es liegt keine Steuerhinterziehung durch "Unterlassen" vor, wenn die Finanzbehörde im maßgeblichen Veranlagungszeitraum bereits Kenntnis von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen hatte. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Durch die pflichtwidrige Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuerjahreserklärungen habe die Klägerin das Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen nicht in Unkenntnis gelassen, weil dem für die Veranlagung der Klägerin zuständigen Veranlagungsbezirk des beklagten Finanzamts aufgrund der jährlich von der Klägerin…

WeiterlesenKeine Steuerhinterziehung durch „Unterlassen“ bei Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten