Spenden an gemeinnützige Organisationen

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Allgemeines:Spenden können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben eingetragen werden. Seit 2019 erfolgt die Eintragung in der Anlage Sonderausgaben. Die Spenden dürfen bis zu 20 % der Einkünfte betragen. Bei Überschreitung können die Spenden durch einen Spendenvortrag ins Folgejahr übernommen werde.Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Spenden ist, dass Sie keine Gegenleistung erhalten und die Organisation gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Sollten Sie sich unsicher sein,…

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