Rückkehr aus Homeoffice kann angeordnet werden

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Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, ist grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe he-rausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Das entschied das Landesarbeitsgericht München. Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Der Arbeitgeber dürfe unter Wahrung billigen Ermessens den Arbeitsort durch Weisung neu bestimmen. Der Arbeitsort…

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