Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit verlängert

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Die Bundesregierung hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2022 zu verlängern. Danach gilt Folgendes: Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.Auch Leiharbeiter haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.Die während der Kurzarbeit von Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung werden ihnen zu 50 % erstattet.…

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