Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens – verdeckte Gewinnausschüttung?
Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein ungesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. So entschied der Bundesfinanzhof. Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (v GA) i. S. des Körperschaftsteuergesetzes sei bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sei, sich auf die Höhe des…