Ausfall einer privaten Darlehensforderung
Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann als steuerlich relevanter Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden (§ 20 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 2, Abs. 4 EStG). Voraussetzung für eine Verlustberücksichtigung ist die Einkünfteerzielungsabsicht, welche nur bei Darlehen mit Zinsen erfüllt wird. Für die Berücksichtigung des Verlustes muss endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird und somit keine Rückzahlungen mehr auf…