Sofortabschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter

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Der Bund und die Länder wollen eine sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 ermöglichen. Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 € netto sofort abgeschrieben werden. Eine Abschreibung über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts über mehrere Jahre ist nicht erforderlich. Bund Länder-Beschluss: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben der Bund und die Länder am 19.01.2021 beschlossen,…

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