Nachfolgeberatung

Nachfolgeberatung

Was ist eine Nachfolgeberatung?

Durch ein frühzeitiges Nachdenken über die Vermögensnachfolge können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und bestehende Vergünstigungen optimal ausgenutzt werden. Vor allem wenn Unternehmensvermögen betroffen ist, sollte früh mit den Überlegungen zur Nachfolge begonnen werden. Fehlgeschlagene Nachfolgeregelungen sind ein häufiger Grund dafür, dass Unternehmen nicht mehr bis in die dritte Generation bestehen bleiben. Hier gilt es rechtzeitig zu handeln und den Generationswechsel fließend zu gestalten.

Wie läuft eine Nachfolgeberatung ab?

Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Vorkehrungen, die es zu treffen gilt, um die Nachfolge zu regeln und so eine für alle Beteiligten unangenehme Situation zu vermeiden. Auch können durch eine frühzeitige Unternehmensnachfolge Streitigkeiten zwischen den Erben und auch ein Vermögensausgleich sowie mögliche Erbschaftsteuerbelastungen geregelt werden.
Wir beraten Sie außerdem zu Vermögensübertragungen unter Berücksichtigung der individuellen Einkünfte im Alter, zur Ausnutzung von Progressionsvorteilen und zur Ausnutzung von Freibeträgen bei frühzeitiger Vermögensübertragung.
Wir leisten auch konkrete Unterstützung bei der Nachfolgerauswahl. Wer kann den Betrieb Ihren Vorstellungen gemäß weiterführen? Kommt eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie infrage oder soll ein Firmenfremder die Firma leiten? Setzen Sie auf Mitarbeiterbeteiligungen oder einen Unternehmensverkauf? Diese Fragen sind entscheidend, denn im Fall einer Nachfolge innerhalb einer Unternehmerfamilie geht das Erbe im Zweifelsfall auf eine Erbengemeinschaft über und es droht die Zersplitterung.
Entscheidend ist auch die Besteuerung bei einer Erbfolge. Welche Kosten kommen auf Sie zu? Die steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensnachfolge gehört zu unseren Schwerpunkten in diesem sensiblen Bereich. Auch die erbrechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge kommt in diesem Zusammenhang zur Sprache.

Fallbeispiel

Otto P. stirbt mit 88 Jahren und hinterlässt ein altes renovierungsbedürftiges Fachwerkhaus. Seine vier Kinder erben das Haus zu gleichen Teilen. Sie haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was mit dem Haus geschehen soll. Der älteste Sohn möchte das Haus in der Familie behalten und renovieren. Zwei Geschwister möchten kein Geld in das Haus stecken und plädieren für einen Verkauf. Eine Schwester möchte das Haus vermieten. Nach einiger Zeit sind die Geschwister so zerstritten, dass kein Gespräch mehr möglich scheint. Das Haus verfällt zunehmend. Nach einigen Jahren enschließt sich die Erbengemeinschaft, eine Mediation durchzuführen.

In den Sitzungen wird klar, welche Nöte und Interessen die jeweiligen Geschwister haben und welche Rolle die Interessen der angeheirateten Ehepartner spielen. Alle Beteiligten bedauern aber, dass das Haus verfällt. Nach mehreren, sehr intensiven Sitzungen, in denen auch alte Konflikte -z.T. aus der Kindheit- geklärt werden können, einigen sich die Geschwister darauf, dass der älteste Bruder das Haus übernehmen und renovieren soll. Er muss dafür den anderen Erben eine, dem momentanen Auszahlungswert entsprechende, monatliche Summe zahlen, bis das Haus in seinen Besitz übergeht.