Aufgepasst: Bei gemeinnützigen Organisationen sind wesentliche Grundsätze zu beachten, wenn es keine Schwierigkeiten mit Finanzbehörden geben soll. Wie diese Kriterien richtig zu handhaben sind, haben wir in jahrelanger Praxis gelernt – und setzen unser fundiertes Wissen gerne für unsere Mandanten ein. Das gilt für gGmbHs, Vereine und Stiftungen.
Die Vermögensbildung dieser Organisationen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die wir alle Blick haben. Das gilt ebenfalls für weitere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben, die solche Organisationen erfüllen müssen.
Nutzen Sie unseren Service:
Spezielle Leistungen für gemeinnützige Organisationen
Steuerliche Gestaltungsberatung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Unser Ziel: Wir wollen, dass Sie ohne Störungen Ihre gemeinnützigen Absichten verfolgen können. Dazu ersparen wir Ihnen u. a. Steuernachzahlungen, die leicht durch eine Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Situation auftreten.