Aufgepasst: Bei gemeinnützigen Organisationen sind wesentliche Grundsätze zu beachten, wenn es keine Schwierigkeiten mit Finanzbehörden geben soll. Wie diese Kriterien richtig zu handhaben sind, haben wir in jahrelanger Praxis gelernt – und setzen unser fundiertes Wissen gerne für unsere Mandanten ein. Das gilt für gGmbHs, Vereine und Stiftungen.
Die Vermögensbildung dieser Organisationen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die wir alle Blick haben. Das gilt ebenfalls für weitere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben, die solche Organisationen erfüllen müssen.
Nutzen Sie unseren Service:
Unser Ziel: Wir wollen, dass Sie ohne Störungen Ihre gemeinnützigen Absichten verfolgen können. Dazu ersparen wir Ihnen u. a. Steuernachzahlungen, die leicht durch eine Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Situation auftreten.
Aufgepasst: Bei gemeinnützigen Organisationen sind wesentliche Grundsätze zu beachten, wenn es keine Schwierigkeiten mit Finanzbehörden geben soll. Wie diese Kriterien richtig zu handhaben sind, haben wir in jahrelanger Praxis gelernt – und setzen unser fundiertes Wissen gerne für unsere Mandanten ein. Das gilt für gGmbHs, Vereine und Stiftungen.
Die Vermögensbildung dieser Organisationen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die wir alle Blick haben. Das gilt ebenfalls für weitere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben, die solche Organisationen erfüllen müssen.
Nutzen Sie unseren Service:
Unser Ziel: Wir wollen, dass Sie ohne Störungen Ihre gemeinnützigen Absichten verfolgen können. Dazu ersparen wir Ihnen u. a. Steuernachzahlungen, die leicht durch eine Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Situation auftreten.
Sie wollen Zeit und Nerven sparen? Dann sind Sie auch als Privatperson bei uns an der richtigen Adresse. Wir kennen alle Hindernisse, die sich vor einer fertigen Steuererklärung auftürmen. Dazu prüfen wir, wie sich alle Aspekte Ihres Lebens für das Finanzamt so abbilden lassen, dass am Ende ein steueroptimales Ergebnis steht. Und: Wir verhindern proaktiv böse Überraschungen.
Diesen Service stellen wir Ihnen zur Verfügung:
Ruhestand: Weiterhin arbeiten wir auch für Sie, sobald Sie Rentner oder Pensionär geworden sind. Etwa, wenn Ihnen die steuerliche Bürokratie zu viel wird. Knifflig kann es auch sein, den Ruhestand im Ausland zu verbringen – und die Steuererklärung in Deutschland abgeben zu müssen. Oder Sie haben zusätzlich noch Einkünfte? Kein Problem, wir berücksichtigen alle steuerlich wirksamen Sachverhalte.