Ausfall einer privaten Darlehensforderung

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Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann als steuerlich relevanter Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden (§ 20 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 2, Abs. 4 EStG). Voraussetzung für eine Verlustberücksichtigung ist die Einkünfteerzielungsabsicht, welche nur bei Darlehen mit Zinsen erfüllt wird. Für die Berücksichtigung des Verlustes muss endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird und somit keine Rückzahlungen mehr auf die Forderungen erfolgen.

Beispiel: Zum Zeitpunkt einer abgeschlossenen Liquidation steht fest, dass keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen und der Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden.

Es gilt grundsätzlich jeden Einzelfall individuell zu überprüfen. Falls Sie ein Thema mit einer privaten Darlehensforderung haben, beraten wir Sie gerne. Wir stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.